Probleme geerbt statt Rendite kassiert?

Von mangelhafter Doku bis Strafzahlung – wir bringen Ihre PV-Anlage rechtskonform zum Laufen

Sie haben sich für eine PV-Anlage entschieden, doch das Projekt lief nicht wie geplant. Es wurde Ihnen viel versprochen, aber wenig gehalten. Zum Beispiel:

  • Ihre Anlage liefert zwar Strom, aber lässt sich nicht richtig steuern.

  • Sie funktioniert nicht einwandfrei oder nur teilweise wie sie soll.

  •  Ihr Netzbetreiber/ Vermarktungspartner macht Ärger wegen Fehlern bei der Anmeldung.

  •  Ihre Anlagendokumentation ist unvollständig, unprofessionell oder gar mit der Hand geschrieben.

  • Ihre Anlage ist über- oder unterdimensioniert.

  • Erforderlichen Schutzmaßnahmen fehlen.

  • Die Wirtschaftlichkeitsrechnung ist eine Luftnummer.

  • Ihnen drohen womöglich Strafzahlungen an Netzbetreiber oder Behörden.

Zu guter Letzt: Ihr Anlagenverkäufer ist nicht mehr greifbar, die Baufirma ist pleite, oder beides …

Das lösen wir für Sie!

Die Eosify GmbH als eingetragener Handwerksbetrieb, ist erfahren darin, bundesweit Anlagen anzumelden und in Betrieb zu nehmen.

Wir kennen die Vorschriften und verfolgen alle gesetzlichen Änderungen.

Wir verfügen über das nötige messtechnische Equipment und erstellen auch nachträglich professionelle Dokumentationen, Stromlaufpläne, Datenblätter, Beschriftungen etc.

Wir überprüfen Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung, passen gegebenenfalls Ihr Anlagenkonzept an und empfehlen realistische Vermarktungsszenarien.

Wir sind spezialisiert auf Anlagen >30 kWp und sowie auf die geltenden Anwendungsregeln VDE ARN 4100, 4105, 4110 und andere.

Unsere Hilfe für Sie im Detail:

  • Egal ob fehlende Nachweise der Fernsteuerbarkeit, mangelhafte Schutz und Regelkonzepte, fehlende Anmeldungen oder nicht korrekte Abrechnungen. Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten, welche mit dem Netzbetreiber geklärt werden müssen. Als Meisterbetrieb dürfen wir in jedem Netzgebiet Anlagen Anmelden und in Betrieb nehmen. Auch vor verhärteten Fronten schrecken wir dabei nicht zurück.

  • Überdimensionierte Anlagen, mangelhafter Netzanschluss oder fehlende Schutzmaßnahmen. Immer wieder finden wir Anlagen vor, welche nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Im schlimmsten Fall besteht bei mangelhafter technischer Planung Gefahr für Leib und Leben.

    Wir sind insbesondere spezialisiert auf die Anwendungsregeln VDE ARN 4100, 4105 sowie 4110 für Anlagen > 30 kWp. Unsere Arbeit ist dabei meistens die Optimierung des technischen Konzeptes, bei der wir die Vermarktungsform sowie den Netzbetreiber mit berücksichtigen.

  • Ihre PV-Anlage läuft reibungslos, doch bei der Frage nach Plänen und Unterlagen kommen Sie ins Schwitzen?

    Auch hier helfen wir Ihnen mit einer nachträglichen Dokumentation Ihrer Anlage. Dies kann unteranderem Stromlaufpläne, Datenblätter, Stringpläne und Beschriftungen betreffen.

    Wir überprüfen Ihre Anlage messtechnisch und erstellen Ihnen professionelle Messprotokolle.

  • PV-Anlagen sollten nicht nur funktionieren, sondern auch wirtschaftlich sein. Wir finden für Sie ein passendes Vermarktungskonzept. Dabei arbeiten wir mit detaillierten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen über die Betriebszeit der Anlage hinaus, um realistische Szenarien zu erarbeiten. Die Vermarktungsformen reichen dabei von Einspeisevergütung, Direktvermarktung und PPAs hin zu Nulleinspeisung, GGV und Mieterstrom.

Buchen Sie hier ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch!

Referenzprojekt im Netzgebiet der E.DIS Netz GmbH

Ausgangsdaten:

Installierte Leistung:

Wechselrichterleistung:

Verbrauchsart:

Vermarktung (Reststrom):

Anlagenstandort:

Problemstellung:

110 kWp

115 kW

Eigenverbrauch

Direktvermarktung

Mecklenburg-Vorpommern

Sanktionierung der Anlage durch den Netzbetreiber aufgrund fehlender Nachweise der Fernsteuerbarkeit gemäß § 52 Abs. 1 Punkt 4 EEG 2023

Maßnahmen:

  1. 1. Reduzierung der installierten Leistung auf 99,2 kWp

  2. 2. Reduzierung der Wechselrichterleistung auf 80 kW

  3. 3. Ummeldung der Vermarktungsform von Direktvermarktung in die Einspeisevergütung

  4. 4. Nachrüstung eines Funkrundsteuerempfängers

Ergebnis:

  • Reduzierung der geforderten Strafzahlungen um 80 %

  • Einsparung der Kosten für die Direktvermarktung, ca. 1.500€/Jahr

  • Erhöhter Vergütungssatz für den Überschussstrom